Mieter oder Vermieter – wer zahlt für Schäden in der Wohnung?

Wenn es in der Mietwohnung plötzlich zu einem Schadensfall gekommen ist, stellt sich schnell die Frage, wer für die Reparatur oder Instandsetzung aufkommen muss. Die Situation ist für viele Mieter in Deutschland weiterhin völlig unklar, so dass nur die wenigsten Menschen tatsächlich ihre Rechten und Pflichten als Mieter kennen. Ebenso kommt es nicht selten vor, dass Vermieter ihre Mieter zur Kasse bitten, obwohl dies unrechtmäßig ist. Was Mieter im Schadensfall wissen müssen und wer für die Kostenübernahme aufkommt, können Sie hier nachlesen.

Ein Schaden in der Wohnung alleine ist schon überaus ärgerlich und kann das Leben in den eigenen vier Wänden temporär auf den Kopf stellen. Wenn plötzlich Handwerker und Spezialisten zur Rohrreinigung täglich in den eigenen vier Wänden werkeln, um einen Schaden zu beheben, kann dies nicht nur sehr störend sein, sondern auch horrende Kosten verursachen. Nur, wenn Mieter bei einer Schadenssache richtig vorgehen, können Vermieter für die Kosten in die Pflicht genommen werden. Doch sind Vermieter längst nicht verpflichtet, für jeglichen Schaden aufzukommen. So sollten alle Schäden, Reparaturen und Verschönerungen individuell geprüft werden. Wie man richtig vorgeht, wenn es in der eigenen Mietwohnung zu einem Schadensfall kommt, erfahren Sie hier.

Erst Vermieter kontaktieren, dann Fachunternehmen beauftragen


In absoluten Notsituationen handeln viele Mieter häufig aus der Situation getrieben und begehen einen folgenschweren Fehler. Denn jeder Schaden in einer Mietwohnung ist zunächst meldepflichtig. Mieter müssen demnach ihren Vermieter kontaktieren und ihn über einen verstopften Abfluss, ein defektes Fenster oder Schimmelbefall informieren. Erst nach der Schadensmeldung an den Vermieter kann ein Fachunternehmen zur Reparatur und Ausbesserung beauftragt werden. Wird der Schaden erst mit der Rechnung eines Fachunternehmens gemeldet, kann es vorkommen, dass Mieter selbst auf den Kosten sitzen bleiben. Gerade bei einer Abflussverstopfung sollte man nicht zu lange warten und sofort mit dem Vermieter einen gemeinsamen Plan fassen, um das Problem in den Griff zu bekommen. Die Rohrreinigung Dortmund beseitigt Abflussverstopfungen und Rohrverstopfungen, die in den meisten Fällen durch einen unsachgemäßen Gebrauch durch Mieter verursacht wurden. So kann das Fachunternehmen die Ursache für eine Verstopfung in der Küche oder im Badezimmer sehr genau ausmachen. Ist die Verstopfung ein Eigenverschulden, müssen Mieter selbst für die Rohrreinigung aufkommen.

Selbstverschulden und Instandhaltungskosten sind Mietersache


Ist ein Mieter selbst für einen Schadensfall verantwortlich, müssen die Kosten für die Reparaturarbeiten oder Ausbesserung aus eigener Tasche bezahlt werden. Denn Mieter sind per Gesetz verpflichtet, den Wohnraum instand zu halten und die Wohnung so zu übergeben, wie man sie vorgefunden hat. Muss nach einem Einsatz eines Schlüsselnotdiensts ein neues Türschloss eingebaut werden, müssen Mieter die kompletten Kosten übernehmen. Zudem ist es notwendig, dem Vermieter den neuen Wohnungsschlüssel unverzüglich zu übergeben.

Vermieter zahlen häufig nur bei Verschleißschäden


Marode Gummidichtungen am Fenster, ein undichter Wasserhahn oder ein defekter Heizkörper – kommt es zu Schäden, welche die Bausubstanz oder das Inventar der Wohnung betreffen, stehen Vermieter für die Kostenübernahme in der Pflicht. Denn die Instandhaltung von Heizung, Fenster und Türen sowie der Wasser- und Abwasserversorgung ist eine Aufgabe von Vermietern. Das Wohneigentum muss demnach von Vermietern repariert werden. Bei Schäden müssen sich Mieter allerdings vor einer Reparatur mit dem Vermieter auseinandersetzen. Auch eine Mietminderung ist hier möglich, wenn die Reparaturarbeiten auf sich warten lassen und ein Defekt über längeren Zeitraum hingenommen werden muss.