AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 1. Juni 2019

 

§1 Geltung der Bedingungen
(1)
Die „Kuhnes MultiMedia Agentur“ (im folgenden Vertragsgeber) erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit der Vertragspartner Kaufmann i.S.d. HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2)
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Vertragsgeber sie schriftlich bestätigt.
(3)
Die Angestellten des Vertragsgebers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
(4)
Der Vertragsgeber ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach deren Veröffentlichung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.

§ 2 Leistungsumfang
(1)
Der Vertragsgeber behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Vertragsgeber ist ebenfalls berechtigt, die Leistungen zu ändern, soweit eine solche Änderung handelsüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragsgebers für den Kunden zumutbar ist, z.B. wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen/-ergänzungen notwendig ist.
(2)
Soweit der Vertragsgeber kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigen eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§ 3 Kündigung
(1)
Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündbar.
(2)
Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muss dem Vertragsgeber – falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist – mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Dauer.

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1)
Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragsgeber-Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet:
(a)
dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden,
(b)
die Zugriffsmöglichkeit auf die Vertragsgeber-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Verstoßen Inhalte oder Gestaltung der Homepage eines Kunden gegen die allgemeinen Gesetze, so räumt der Kunde dem Vertragsgeber das Recht ein, den Zugang zu dieser Homepage solange zu sperren, bis der gesetzwidrige Bestandteil entfernt ist. Der Vertragsgeber ist im Falle einer gesetzwidrigen oder missbräuchlichen Nutzung des Dienstes Mail durch den Kunden ebenfalls berechtigt, diesen ganz oder teilweise von der Nutzung desselben auszuschließen. Das Recht zur Kündigung gemäß §4 Abs. 2 bleibt hiervon unberührt,
(c)
jede Änderung der Anschrift anzuzeigen.
(d)
Der Kunde versichert ausdrücklich, dass alle von ihm gelieferten Grafiken, Bilder, Tonmaterial und/oder Texte frei von Rechten Dritter sind.
(2)
Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 Lit. (b) genannten Pflichten, ist der Vertragsgeber sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
(3)
Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann der Vertragsgeber im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen den Vertragsgeber nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§ 5 Nutzung durch Dritte
(1)
Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Vertragsgeber-Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Dies gilt nicht für eine Nutzung der Dienste durch im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigte Personen oder für solche Personen, die mit dem Kunden in häuslicher Gemeinschaft leben.
(2)
Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
(3)
Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Vertragsgeber-Dienste durch Dritte entstanden sind.

§ 6 Zahlungsbedingungen
(1)
Entgelte sind beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte für die vereinbarte Nutzungsdauer im Voraus zu zahlen. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.
(2)
Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
(3)
Der Rechnungsbetrag muss spätestens am siebten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

§ 7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Haftung
(1)
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung und Verzug ausgeschlossen, wenn die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
(2)
Dies gilt nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs.2, 635 BGB geltend macht.
(3)
Sofern der Vertragsgeber fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Auftragswert.
(4)
Gegen Ansprüche des Vertragsgebers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
(5)
Der Vertragsgeber hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen auf Grund von innerbetrieblichen Streiks oder Aussperrungen nicht zu vertreten.
(6)
Bei Ausfällen wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs des Vertragsgebers liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.

§ 8 Zahlungsverzug
(1)
Bei Zahlungsverzug ist Vertragsgeber berechtigt, das Angebot zu sperren. Für die Dauer der Sperrung besteht weiterhin die Pflicht des Kunden zur Zahlung des Entgeltes.
(2)
Im Falle des Zahlungsverzugs darf der Vertragsgeber von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnen. Das Recht auf Geltendmachung einer höheren Zinslast bleibt davon unberührt.
(3)
Kommt der Kunde
– für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder
– in einem Zeitraum, der über mehr als zwei Monate erstreckt mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht in Verzug, so kann der Vertragsgeber das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
(4)
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Vertragsgeber vorbehalten.

§ 9 Geheimhaltung, Datenschutz
(1)
Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 3 Abs. 5 des Teledienst-Datenschutzgesetzes darüber unterrichtet, dass der Vertragsgeber seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
(2)
Soweit sich der Vertragsgeber Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient ist Vertragsgeber berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen. wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.

§ 10 Links
(1)
Mit dem Urteil vom 12. September 1999 – 312 O 85/99 – „Haftung für Links“ hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dieses kann – so das LG -nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten verlinkter Seiten oder Grafiken und machen uns diese keinesfalls zu eigen. Sämtliche Verstöße gegen geltendes Recht, Sitte oder Moral, welche uns bekannt werden, haben sofortige Löschung von Links, Einträgen, Grafiken oder ähnlichem zur Folge.
(2)
Bei unseren externen Links handelt es sich um eine subjektive Auswahl von Verweisen auf andere Internetseiten. Für den Inhalt dieser Seiten sind die jeweiligen Betreiber / Verfasser selbst verantwortlich und haftbar. Von etwaigen illegalen, persönlichkeitsverletzenden, moralisch oder ethisch anstößigen Inhalten distanzieren wir uns in aller Deutlichkeit. Bitte Informieren Sie uns, wenn wir auf ein solches Angebot linken sollten. Der Vertragsgeber ist als Inhaltsanbieter für die eigenen Inhalte, die er zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise (Links) auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Für diese fremden Inhalte ist der Vertragsgeber nur dann verantwortlich, wenn von ihnen (d.h. auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt) positive Kenntnis vorliegt und es technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern (§5 Abs.2 TDG).
(3)
Bei Links handelt es sich allerdings stets um lebende (dynamische) Verweisungen. Der Vertragsgeber hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Der Inhaltsanbieter ist aber nach dem TDG nicht dazu verpflichtet, die Inhalte, auf die er in seinem Angebot verweist, ständig auf Veränderungen zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Erst wenn er feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, daß ein konkretes Angebot, zu dem er einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird er den Verweis auf dieses Angebot aufheben, soweit ihm dies technisch möglich und zumutbar ist. Die technische Möglichkeit und Zumutbarkeit wird nicht dadurch beeinflußt, daß auch nach Unterbindung des Zugriffs des Vertragsgebers von anderen Servern aus auf das rechtswidrige oder strafbare Angebot zugegriffen werden kann.

§ 11 Schlussbestimmungen
(1)
Erfüllungsort ist Neuss, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenen Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist – soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Vertragsgebers
(2)
Auf diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3)
An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossenen werden sind auch die Rechtsnachfolger der Vertragsgeber-Kunden gebunden.
(4)
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden. so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung. die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

 

Kuhnes MultiMedia-Agentur
Reinhard Kuhnes, An der Vogelruthe 8, 40670 Meerbusch
Telefon +49 (0)2159 / 50457, Fax +49 (0)2159 / 528940

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