Wer etwas als Bücherwarensendung verschicken möchte, spart sehr viel Geld für das Porto. Obwohl es die Bezeichnung vermuten lässt, müssen in solch einer Sendung nicht unbedingt immer Bücher sein. Es können auch andere kleinere Artikel sein. Diese Art des Versands gibt es schon seit dem Jahre 1964. Damit wollte die Deutsche Post, die seinerzeit das Monopol hatte, eine kostengünstige Alternative zum Päckchen anbieten. Inzwischen bieten aber auch schon andere Versanddienstleister diese günstige Versandoption an. Die Frage ist nur, wann darf ein Paket als Bücherwarensendung deklariert werden und wie muss es beschriftet sein?
Formale Anforderungen an eine Bücherwarensendung
Damit ein Päckchen als Bücherwarensendung durchgeht, darf es nicht größer sein als 35,3 x 25 x 5 Zentimeter. Wird nur eines dieser Maße überschritten, ist es ein Päckchen und kostet deutlich mehr Porto. Das Gewicht einer solchen Sendung darf 1,0 Kilogramm nicht überschreiten. In einer solchen Sendung können sich neben Büchern auch folgende Artikel befinden:
- USB-Kabel
- Batterien oder Akkus
- Powerbanks
- Schmuckstücke
- Kalender
- Kosmetikartikel
- Handschuhe
Das ist nur eine kleine Liste mit möglichen Artikeln, die als Bücherwarensendung verschickt werden können. Es gibt selbstverständlich noch viele weitere kompakte Dinge, die den zulässigen Maßen entsprechen.
Ein sehr wichtiger Aspekt ist, dass sich in einer Bücherwarensendung keine Briefe oder andere Schriftstücke befinden dürfen. Ausnahmen sind lediglich Lieferscheine und Rechnungen, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem jeweiligen Artikel stehen. Andere Schriftstücke wie beispielsweise Werbematerialien oder Ähnliches sind nicht zulässig. Besteht der Verdacht, dass sich in einer Bücherwarensendung etwas befindet, was dort nicht hineindarf, haben die Mitarbeiter des Versanddienstleisters das Recht, die Sendung zu öffnen. Deshalb mussten bis vor einigen Jahren derartige Sendungen so verschlossen werden, dass sie sich einfach öffnen und erneut verschließen lassen. Diese Anforderung gibt es inzwischen nicht mehr. Sie ist aus Gründen des Datenschutzes abgeschafft worden, weil sonst jede unbefugte Person die Möglichkeit hätte, den Inhalt anzusehen.
Die richtige Verpackung wählen
Bezüglich des Verpackungsmaterials gibt es keine speziellen Vorgaben bis auf die bereits erwähnten Maße. Ob es sich jedoch um einen sogenannten Maxibrief oder eine Plastiktüte handelt, spielt keine Rolle. Es kann auch ein flacher Karton sein, sofern er die zulässigen Maße nicht überschreitet. Für welche Art von Verpackung sich der Versender entscheidet, bleibt ganz allein ihm überlassen.
Eine korrekte Beschriftung ist wichtig
Die Beschriftung einer Bücherwarensendung unterscheidet sich kaum von der Beschriftung eines Päckchens. Im rechten unteren Bereich sollte die Adresse des Empfängers stehen. Wichtig dabei ist, dass sie in einer deutlichen und vor allem leicht lesbaren Schrift zu erkennen ist. Sonst könnte es Probleme mit der automatischen Verteilung geben. In dem Fall müsste die Bücherwarensendung von einem Mitarbeiter manuell einsortiert werden. Das führt normalerweise zu einer Verspätung bei der Auslieferung. Direkt oberhalb der Empfängeranschrift muss der Vermerk BÜWA stehen. Das ist die korrekte Abkürzung für Bücherwarensendung. Hier findet jeder interessante Informationen zum Thema BÜWA beschriften.
Im linken oberen Bereich ist Platz für die Anschrift des Absenders. Es gibt immer noch sehr viele Menschen, die der Meinung sind, dass der Absender auf der Rückseite stehen sollte. Das ist bei einer Bücherwarensendung jedoch keineswegs so. Die Rückseite bleibt frei, weil sämtliche Informationen, die für den Versanddienstleister von Bedeutung sind, auf die Vorderseite gehören. Oben rechts sollte genug Platz frei bleiben, um dort eine Briefmarke aufkleben zu können. Je nach Höhe des anfallenden Portos können es mitunter auch mehrere Briefmarken sein.
Zusammenfassung
Eine Bücherwarensendung ist eine günstige Alternative zu einem Päckchen. Sie kann sowohl von Privatpersonen als auch von gewerblichen Anbietern genutzt werden. Es gibt jedoch Beschränkungen im Bereich der Größe und des Gewichts. Zudem dürfen sich darin keine zusätzlichen Briefe oder andere Dokumente befinden, die keinen direkten Bezug zum enthaltenen Artikel haben. Des Weiteren ist eine korrekte Beschriftung wichtig.