Die Fahrausbildung ist für viele ein bedeutender Schritt in Richtung Unabhängigkeit und Mobilität. Dabei spielen Verkehrsübungsplätze eine wichtige Rolle, um angehenden Fahrern die Möglichkeit zu geben, wichtige Fahrerfahrungen zu sammeln, ohne sich dabei dem realen Straßenverkehr auszusetzen. Doch was sollte man beachten, wenn man sich auf einen Verkehrsübungsplatz begibt? Der folgende Artikel soll Aufschluss über einige wichtige Aspekte bei der Nutzung eines Verkehrsübungsplatzes geben.
Das Mindestalter auf Verkehrsübungsplätzen
Verkehrsübungsplätze sind bestens geeignet, um erste Fahrerfahrungen ohne Führerschein zu machen. Besonders Fahrschüler, die bereits theoretisches Wissen über Fahrzeug und Straßenverkehr erlangt haben, sind oft neugierig und wollen einen Teil des Gelernten unter sicheren Bedingungen in der Praxis erproben. Doch längst nicht jeder darf sich auf Verkehrsübungsplätzen hinters Steuer setzen. In Deutschland gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Diese müssen zugleich in Begleitung ihrer Eltern oder einer anderen Begleitperson sein, die seit mindestens 3 Jahren ihren Führerschein hat.
Tempolimit auf Verkehrsübungsplätzen
Ein weiterer wichtiger Punkt, den angehende Fahrer auf Verkehrsübungsplätzen beachten müssen, ist das geltende Tempolimit. Hier gilt in der Regel eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Dieses Tempolimit ist notwendig, um die Sicherheit aller Fahrer und Fahrerinnen auf dem Übungsplatz zu gewährleisten, schließlich handelt es sich in erster Linie um unerfahrene oder ängstliche Fahrer, die sich langsam an Realbedingungen herantasten. Das geringe Tempolimit, das von Anfängern durchaus als schnell empfunden werden kann, ermöglicht es, sich auf grundlegende Fahrmanöver und Verkehrsregeln zu konzentrieren, ohne erhebliche Unfallrisiken zu verursachen.
Kosten für das Üben auf Verkehrsübungsplätzen
Die Kosten für die Nutzung eines Verkehrsübungsplatzes können je nach Standort und Betreiber variieren. In der Regel handelt es sich jedoch um vergleichsweise geringe Gebühren. Oft wird eine Tagesgebühr oder eine Stundenpauschale erhoben, die in der Regel zwischen 10 und 30 Euro liegt. Manche Plätze bieten auch Zehnerkarten oder andere Vergünstigungen an, für den Fall, dass man den Platz regelmäßiger aufsucht.
Es ist wichtig, zu beachten, dass die Nutzung eines Verkehrsübungsplatzes in der Regel nicht im Rahmen der regulären Fahrausbildung enthalten ist. Das bedeutet, dass die Kosten für den Übungsplatz zusätzlich zu den Ausgaben für die Fahrschule anfallen.
Haftung bei Unfällen auf Verkehrsübungsplätzen
Da auf Verkehrsübungsplätzen in der Regel eigene Pkws von den Eltern, älteren Geschwistern, Freunden oder Verwandten gefahren werden, greift auch die jeweilige Autoversicherung des Fahrzeughalters, sollte es beim Üben zu einem Unfall kommen. Hinzu bieten die Trainingsplätze meist zusätzliche Haftpflichtversicherungen und teils Vollkasko-Policen an, sodass auch Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt sind.